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Pflicht oder freiwillig? Der Irrtum mit der Teilnahmepflicht
Dieser Beitrag ist Teil der Serie Der Betriebsausflug als Spiegel deiner Unternehmenswerte.
Im letzten Beitrag habe ich dafür geworben, den Betriebsausflug in die Arbeitszeit zu legen. Darauf höre ich oft einen Einwand, der wie ein Vorteil klingt: „Gut – dann ist die Teilnahme wenigstens Pflicht."
Ist sie nicht.
Und das ist die wahrscheinlich am weitesten verbreitete Fehlannahme rund um den Betriebsausflug.
Warum du niemanden verpflichten kannst
Dein Weisungsrecht als Arbeitgeber (§ 106 Gewerbeordnung) umfasst die Arbeitsleistung: Inhalt, Ort und Zeit der geschuldeten Arbeit. Kanufahren ist keine Arbeitsleistung. Kegeln auch nicht.
Grillen erst recht nicht.
Deshalb gilt nach gängiger arbeitsrechtlicher Auffassung: Die Teilnahme am Betriebsausflug ist immer freiwillig – auch wenn er in der Arbeitszeit stattfindet.
Was allerdings auch gilt: Wer nicht mitkommt, hat nicht automatisch frei. Liegt der Ausflug in der Arbeitszeit, muss der Nichtteilnehmer ganz normal arbeiten. Und nur wenn der Betrieb komplett geschlossen ist und Arbeit faktisch unmöglich, läuft es in der Regel auf eine bezahlte Freistellung hinaus – Urlaub aufzwingen geht nicht.
(Wichtig: Das ist keine Rechtsberatung, und Details sind einzelfallabhängig. Wenn es bei dir konkret wird, frag deinen Anwalt oder die IHK.)
Warum das eine gute Nachricht ist
Auf den ersten Blick klingt das nach einem Problem: Du gibst Geld aus und kannst nicht mal sicherstellen, dass jemand kommt.
Ich sehe es genau andersherum. Die Freiwilligkeit ist das ehrlichste Feedback-Instrument, das du hast.
Eine Teilnahmequote von 95 % sagt dir: Termin, Programm und Stimmung passen. Eine Quote von 60 % sagt dir auch etwas – und zwar deutlich mehr als jede Mitarbeiterbefragung. Denn hier stimmen die Leute nicht anonym ab, sondern mit den Füßen.
Eine erzwungene Anwesenheit dagegen würde dir genau dieses Signal nehmen. Du hättest volle Boote und leere Gesichter – und wüsstest nichts.
Zwingen kannst du niemanden – überzeugen schon
Damit sind wir beim Kern: Du kannst niemanden zwingen. Du kannst nur ein Angebot machen, das keiner ablehnen will.
Und genau das ist machbar. Die Stellschrauben kennst du zum Teil schon aus dieser Serie, weitere folgen: der richtige Termin, die Arbeitszeit statt des Wochenendes, ein Programm, das für alle funktioniert – nicht nur für die Sportlichen und Trinkfesten. Wer diese Hausaufgaben macht, braucht keine Pflicht. Die Quote kommt von selbst.
Der Betriebsausflug ist ein Spiegel – und die Teilnahmequote ist die Zahl, die er dir zeigt.
Im nächsten Beitrag geht es um die zweite große Rechtsfrage, bei der ich regelmäßig in überraschte Gesichter schaue: Wann ist dein Betriebsausflug eigentlich gesetzlich unfallversichert – und wann endet der Schutz? Kleiner Spoiler: Mit der Uhrzeit hat es nichts zu tun.
Bernd Laukötter ist seit zwölf Jahren Inhaber von CanuCamp – dem Erlebnisanbieter, der seit 1984 Betriebsausflüge und Teamerlebnisse im Münsterland gestaltet.